Zum Inhalt springen

Wählen Sie aus, welche optionalen Inhalte diese Website laden darf. Sie können dies jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen am unteren Seitenrand ändern.

Notwendig

Speichert Ihre Cookie- und Barrierefreiheitseinstellungen in diesem Browser. Immer aktiv.

Erlaubt das Laden von Werkzeugen zur Reichweitenmessung, sofern diese Website sie verwendet.

Erlaubt das Laden von Inhalten anderer Dienste, etwa eingebetteter Beiträge aus sozialen Medien. Diese Dienste können eigene Cookies setzen.

Barrierefreiheit

Textgröße 100%

Die Einstellungen werden in diesem Browser gespeichert.

Sicherheit & Verteidigung

Israels Armee: 170 getötete Medienmitarbeiter in Gaza gehörten Terrorgruppen an

Die israelische Armee erklärt, 170 in Gaza getötete und als Journalisten oder Medienmitarbeiter bezeichnete Palästinenser hätten terroristischen Organisationen angehört. Ihre Aufschlüsselung nennt 118 Hamas-Mitglieder, 49 Angehörige des Palästinensischen Islamischen Dschihad und drei Personen aus anderen Gruppen.

Illustration von Presseausrüstung und geprüften Dokumenten
Redaktionelle Illustration; kein Foto des berichteten Ereignisses. · Hinweis

Zudem sollen 17 der Genannten am Angriff vom 7. Oktober beteiligt gewesen sein. Das sind vom Militär veröffentlichte Feststellungen, keine für jede einzelne Person unabhängig bestätigten Ergebnisse.

Worauf sich das Militär stützt

Die Armee verweist auf Unterlagen der Organisationen selbst, in Gaza sichergestelltes Material und Bildbelege. Ihr Onlineprojekt stellt Fälle vor, mit denen sie die Einordnung der Getöteten als zivile Journalisten bestreitet.

Solche Unterlagen müssen individuell bewertet werden. Ein Dokument über eine militärische Funktion wirft andere Fragen auf als der Nachweis einer Beschäftigung bei einem politisch oder organisatorisch verbundenen Medium. Herkunft, Datum und Bedeutung bestimmen, was ein Beleg aussagt.

Was die Zahlen erfassen

Die drei Organisationskategorien ergeben zusammen 170 Personen. Der Vorwurf einer Beteiligung von 17 Personen am 7. Oktober betrifft Handlungen an einem bestimmten Tag. Er ist nicht mit einem allgemeinen Mitgliedschaftsvorwurf gleichzusetzen.

Die geprüften Berichte zeigen nicht, dass jede Person in jeder internationalen Datenbank getöteter Journalisten geführt wurde. Auch eine vollständige unabhängige Prüfung sämtlicher Unterlagen liegt darin nicht vor. Die Gesamtzahl bleibt somit eine militärische Behauptung, deren Einzelfälle geprüft werden müssen.

Warum Opferlisten voneinander abweichen

Organisationen verwenden nicht zwangsläufig dieselben Definitionen. Manche erfassen neben Journalisten weitere Medienbeschäftigte, andere prüfen den Zusammenhang des Todes mit journalistischer Arbeit. Zeiträume, geografischer Umfang und spätere Korrekturen beeinflussen die Gesamtzahlen ebenfalls.

Eine Differenz zwischen zwei Angaben erklärt daher noch nicht den Streitpunkt. Ein sinnvoller Vergleich erfordert den Abgleich von Namen, Tätigkeiten, Daten und Aufnahmekriterien. Die militärische Veröffentlichung fügt dem Streit neue Behauptungen hinzu, ersetzt diesen Vergleich aber nicht.

Zugehörigkeit und Todesumstände

Hinweise auf eine Zugehörigkeit rekonstruieren nicht automatisch den Tod einer Person. Medienbeschäftigung, eine mutmaßliche militärische Funktion und die Teilnahme an einem konkreten Angriff sind unterschiedliche Tatsachenfragen.

Dasselbe gilt für die Rechtmäßigkeit eines Angriffs, die anhand seiner Umstände geprüft werden muss. Die Veröffentlichung bringt umfangreiche, konkrete Vorwürfe in die öffentliche Debatte. Ihr Gewicht hängt davon ab, wie die Belege mit Identitäten, Funktionen und Opferdaten der genannten Personen übereinstimmen.

Zurück zu den aktuellen Meldungen