Die Mitteilung beschreibt Vorwürfe einer Strafanzeige. Für Ellaboudy gilt die Unschuldsvermutung. Die Bekanntgabe beweist weder die behaupteten Handlungen noch, dass vorgesehene Unterstützung tatsächlich bei ihren beabsichtigten Empfängern angekommen ist.
Die behauptete Unterstützung
Nach Angaben des Justizministeriums untersuchten Ermittler Käufe von Material mit Bezug zu Sprengstoffen und Drohnen. Außerdem soll Ellaboudy Beratung und Hilfe zu Kommunikationsgeräten und Stromversorgungssystemen geleistet haben.
Ein Teil der Ermittlungen betraf eine vertrauliche FBI-Quelle, die vorgab, für einen Huthi-Offizier zu arbeiten. Dieser Unterschied ist wesentlich: Gespräche mit einer verdeckt eingesetzten Quelle sind nicht automatisch direkter Kontakt zu einem tatsächlichen Mitglied der Gruppe. Der Vorwurf betrifft einen mutmaßlichen Unterstützungsversuch.
Die Reise in der Anzeige
Der Strafanzeige zufolge reiste Ellaboudy im September 2025 mit einem früher für seine Tätigkeit beim Ingenieurkorps der US-Armee ausgestellten Dienstpass nach Oman. Die Staatsanwaltschaft erklärt, er sei anschließend in den Jemen eingereist und habe Sanaa erreichen wollen, das von den Huthis kontrolliert wird.
Associated Press berichtete unter Berufung auf das FBI, er habe die Hauptstadt nicht erreicht. Laut Justizministerium bezeichnete er die Reise bei seiner Rückkehr als dienstlich. Sein Vorgesetzter im Energieministerium habe jedoch erklärt, es sei keine offizielle Reise in diese Region genehmigt gewesen.
Klarstellung zu Hanford
Die Außenstelle des Energieministeriums in Hanford erklärte, das Verfahren betreffe keinen Versuch, dem Standort oder seinen Beschäftigten zu schaden. In ihrer vom Justizministerium veröffentlichten Stellungnahme hieß es, es habe keine Gefahr für Sicherheit oder Schutz des Standorts gegeben.
Die Vorwürfe dürfen deshalb nicht zur Behauptung erweitert werden, es sei ein Angriff auf eine Atomanlage aufgedeckt worden. Der bekannt gegebene Fall betrifft versuchte Unterstützung der Huthis, die von den USA als ausländische Terrororganisation eingestuft werden.
Das weitere Verfahren
Die Mitteilung vom 1. Oktober setzte einen ersten Termin vor einem Bundesrichter in Richland für den 2. Oktober an. Sie nannte eine Höchststrafe von 20 Jahren im Fall einer Verurteilung. Das ist keine bereits verhängte Strafe und bestätigt auch nicht das Ergebnis des angekündigten Termins.
Eine gemeinsame Antiterroreinheit des FBI im Nordwesten der USA untersuchte den Fall. Die Mitteilung stellt keine Verbindung zwischen dem Beschuldigten und einem bestimmten Huthi-Angriff auf Israel, Schiffe oder andere Ziele her. Spätere Gerichtsunterlagen werden weitere Verfahrensschritte und die Prüfung der Vorwürfe dokumentieren. Bis dahin ist zwischen der bestätigten Festnahme, der Darstellung der Ermittler und einer möglichen späteren gerichtlichen Feststellung konsequent zu unterscheiden. Auch die berufliche Zugehörigkeit des Beschuldigten liefert keinen Beleg für zusätzliche, nicht genannte Tatziele. Das angegebene Höchstmaß ist deshalb nicht mit einer verhängten Strafe gleichzusetzen. Welche Konsequenzen tatsächlich folgen, hängt vom weiteren Verfahren und einer möglichen gerichtlichen Feststellung der Schuld ab.