Empfänger vor der Auszahlung überprüfen
Die Forderungen der EVP setzen bereits vor der Auszahlung eines Zuschusses an. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollen Empfänger vorab prüfen, die letztlich Begünstigten offenlegen und Vorkehrungen gegen Missbrauch verstärken. Entscheidend ist nach Darstellung der Fraktion, wer das Geld erhält und aus welchem Förderprogramm es stammt.
„EU-Mittel dürfen niemals an Personen oder Organisationen gelangen, die mit islamistischen Netzwerken verbunden sind“, erklärte Tomáš Zdechovský, haushaltskontrollpolitischer Sprecher der Fraktion. Bei Regelverstößen sollen Zahlungen eingestellt werden. Die Mitteilung nennt weder konkrete Zuschüsse oder Summen noch nachgewiesene Fälle rechtswidriger Überweisungen.
Die Unterscheidung der EVP
Céline Imart, die die Arbeit der Fraktion zu diesem Thema leitet, stellte den Vorstoß als Schutz von Demokratie und Religionsfreiheit dar. „Der Islam als Glaube und der politische Islam als Ideologie dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden“, sagte sie vor der Abstimmung.
Ihre Forderung nach Terrorlistungen enthält eine ausdrückliche rechtliche Voraussetzung: Die geltenden Regeln müssen eine Aufnahme erlauben. Die Mitteilung verlangt damit keine pauschalen Sanktionen gegen muslimische Organisationen. Sie besagt auch nicht, dass eine ideologische Nähe allein ausreicht, um die rechtlichen Voraussetzungen einer Einstufung im konkreten Fall zu erfüllen.
Eine Entschließung ist noch keine Sanktion
Renew Europe bestätigte, dass das Parlament am 8. Oktober 2026 eine Entschließung über islamistische Unterwanderung und den Einfluss des Netzwerks der Muslimbruderschaft verabschiedete. Die unterstützende Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer meldete 381 Stimmen dafür, 167 dagegen und 15 Enthaltungen.
Damit ging das Verfahren über eine Pressemitteilung der EVP hinaus. Die Forderungen einer Fraktion, die Position des Parlaments und eine rechtswirksame Listung durch den Rat bleiben jedoch getrennte Schritte. Die Abstimmung belegt nicht, dass ein bestimmter Zuschuss gestrichen oder das Vermögen einer Organisation deshalb eingefroren wurde.
Was die Finanzkontrolle bereits festgestellt hat
Der Europäische Rechnungshof stellte im Bericht 11/2025 mangelnde Transparenz bei NGO-Fördermitteln und unzureichende proaktive Prüfungen zur Einhaltung europäischer Werte fest. Das sind Befunde über Kontrollsysteme, keine Belege für Zahlungen an die Muslimbruderschaft. Sie beweisen auch keinen Regelverstoß eines bestimmten Empfängers.
Das französische Innenministerium veröffentlichte seinen Bericht über die Muslimbruderschaft und den politischen Islam am 21. Mai 2025. Diese nationale Bewertung war ebenfalls keine europäische Terrorlistung. Sowohl Förderkontrollen als auch Sanktionen benötigen eine jeweils tragfähige Grundlage und entsprechende Entscheidungen.
Der Zusammenhang mit Hamas und Israel
Artikel 2 der Hamas-Charta von 1988 bezeichnet die Bewegung als einen Zweig der Muslimbruderschaft in Palästina. Dieser ausdrückliche historische Zusammenhang im eigenen Dokument der Terrororganisation erklärt die Bedeutung für Israel. Er ersetzt aber nicht die notwendige gesonderte Prüfung einer anderen Organisation.
Am 13. Januar 2026 kündigte Washington Terrorismus-Einstufungen für den ägyptischen, jordanischen und libanesischen Zweig der Muslimbruderschaft an. Der libanesische Zweig wurde zusätzlich zu Finanzsanktionen als ausländische Terrororganisation eingestuft. Die ägyptische und die jordanische Organisation wurden nach Angaben des US-Finanzministeriums wegen Unterstützung der Hamas sanktioniert. Amerikanische Maßnahmen werden nicht automatisch zu europäischem Recht.
Widerspruch und weitere Schritte
Renew Europe unterstützte Maßnahmen und wies zugleich Muslimfeindlichkeit zurück. Eine von FEMYSO veröffentlichte gemeinsame Erklärung bestritt behauptete Verbindungen zur Muslimbruderschaft und erhob den Vorwurf der Diskriminierung.
Der europäische Rahmen auf Grundlage des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP verlangt eine einschlägige Entscheidung einer zuständigen Behörde zu Terrorismusermittlungen, Strafverfolgung oder Verurteilung. Der Rat muss die Grundlage prüfen und die Aufnahme begründen; eine gerichtliche Überprüfung ist möglich. Die ausgewerteten Quellen nennen keinen Termin für einen solchen Schritt infolge des Aufrufs. Entscheidend wird nun, welche konkreten Prüfungen und rechtlich fundierten Entscheidungen auf die politische Forderung folgen.