Die Anhörung folgte auf die Bekanntgabe der Anklage durch die Metropolitan Police am 2. Oktober. Die Darstellung der Staatsanwaltschaft muss im Gerichtsverfahren geprüft werden. Weder die Anklage noch die Haftentscheidung stellen eine Feststellung der Schuld dar.
Festnahmen im September
Die Polizei erklärte, die beiden Männer seien am 20. September in der Newton Street in Manchester festgenommen und anschließend zu einer Londoner Polizeiwache gebracht worden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch Adressen in Liverpool und Salford durchsucht.
Der Vorwurf betrifft die Vorbereitung terroristischer Handlungen nach Abschnitt 5 des Terrorism Act 2006. Die Polizei beschrieb angebliche Recherchen zu möglichen Zielen, Erkundungen und den Erwerb von Material für einen Sprengsatz. Technische Bauanleitungen sind für die Erklärung des Vorwurfs nicht erforderlich.
Eine behauptete Auslandsverbindung
Reuters berichtete, die Anklage gehe von Kontakt zu einer dritten Person aus, die vermutlich vom Iran aus operiert habe. Diese Einschätzung zum Aufenthaltsort des angeblichen Koordinators beweist für sich genommen keine Steuerung durch die iranische Regierung und benennt keine verantwortliche staatliche Institution.
Die Staatsanwaltschaft beschrieb außerdem die Beobachtung jüdischer Einrichtungen in Manchester. Angaben bei einer ersten Anhörung bleiben Teil der Vorwürfe. Es handelt sich nicht um Tatsachen, die nach einem Prozess abschließend festgestellt wurden. Weitere Verfahrensschritte dienen der Prüfung der Beweise und möglicher Verteidigungsargumente.
Polizei reagiert auf Sorgen
In ihrer Erklärung vom 2. Oktober teilte die Antiterrorpolizei mit, sie gehe von keiner fortbestehenden Gefahr für die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen aus. Die Polizei von Greater Manchester kündigte weiterhin sichtbare Präsenz und Austausch mit jüdischen Gemeinden an.
Die Erklärung berücksichtigte die besondere Sensibilität während der jüdischen Feiertage und rund um den Jahrestag des Angriffs auf die Synagoge Heaton Park. Dieser Hintergrund erklärt Sorgen. Der frühere Angriff und die aktuellen Vorwürfe sind dennoch getrennte Ereignisse.
Kein Zusammenhang mit Fairford
Die britische Antiterrorpolizei erklärte, das Verfahren von Manchester sei nicht mit den Ermittlungen zur Luftwaffenbasis RAF Fairford verbunden. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil in beiden Fällen über mögliche iranische Verbindungen berichtet wurde.
Eine Verurteilung oder abschließende Feststellung von Verantwortung wurde in den geprüften Unterlagen nicht bekannt gegeben. Der nächste Termin ist für den 23. Oktober angesetzt, während einzelne Ermittlungen weiterlaufen. Bis dahin müssen dokumentierte Verfahrensschritte von den Vorwürfen zum Plan und zur Auslandsbeteiligung getrennt werden. Dass ein Gericht Untersuchungshaft anordnet, nimmt die spätere Beweiswürdigung nicht vorweg. Auch gemeinsame Schlagworte in der Berichterstattung reichen nicht aus, um zwei offiziell getrennte Ermittlungen zu einem einzigen Fall zusammenzufassen. Die nächste Anhörung ist damit ein weiterer Verfahrensschritt, aber kein bereits feststehender Abschluss des Strafprozesses. Für die Beurteilung der Vorwürfe bleibt die gerichtliche Prüfung der Beweise maßgeblich.