Jahre später bezeichnete die deutsche Bundesanwaltschaft einen britischen Staatsangehörigen mit dem Namen Mohammed A. als eine zentrale Figur in einer mutmaßlichen Hamas-Operation zur Beschaffung und Lagerung von Waffen für Anschläge auf israelische und jüdische Ziele in Europa.
The Times schreibt, den Namen des Mannes wegen einer britischen gerichtlichen Veröffentlichungsbeschränkung in einem separaten Strafverfahren nicht nennen zu dürfen. Ausländische Medien haben den Beschuldigten im deutschen Verfahren jedoch als Mohammed Naim identifiziert, einen Sohn des hochrangigen Hamas-Funktionärs Bassem Naim. Die deutsche Zeitung WELT berichtete im November 2025, Naim habe früher als Leibwächter Haniyehs gearbeitet, und veröffentlichte ein Foto aus dem Jahr 2007, das Mohammed Naim an dessen Seite zeigen soll.
Was die Bundesanwaltschaft vorwirft
In einer offiziellen Mitteilung vom November 2025 erklärte die Bundesanwaltschaft, der britische Staatsangehörige Mohammed A. sei auf Grundlage eines deutschen Haftbefehls in London festgenommen worden. Er stehe unter dringendem Verdacht, Mitglied der Hamas zu sein.
Dem Haftbefehl zufolge soll Mohammed A. im Sommer 2025 zweimal in Berlin einen weiteren Beschuldigten getroffen, von ihm fünf Pistolen und Munition übernommen, die Waffen nach Österreich transportiert und in Wien eingelagert haben. Nach Darstellung der Ermittler dienten diese Handlungen der Vorbereitung von Anschlägen auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa.
Der österreichische Staatsschutz teilte damals mit, in Wien ein Waffenlager entdeckt zu haben, das auslandsoperativen Strukturen der Hamas zugerechnet werde. Sichergestellt wurden fünf Faustfeuerwaffen und zehn Magazine.
Seitdem hat sich das Verfahren ausgeweitet. Am 11. September 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sieben weitere Beschuldigte im Zusammenhang mit der Waffenbeschaffung. Nach ihrer Darstellung plante der militärische Flügel der Hamas spätestens seit Juli 2025 einen Anschlag in Deutschland oder Österreich, der im Umfeld des zweiten Jahrestags des Hamas-Angriffs vom 7. Oktober 2023 auf Israel stattfinden sollte.
Als mögliche Ziele nennt die Anklage Vertreter Israels, jüdische Personen sowie Menschen, die in Deutschland oder Österreich als proisraelisch wahrgenommen wurden.
Bis zum 1. Oktober 2025 soll die Gruppe nach Angaben der Bundesanwaltschaft bereits ein funktionsfähiges vollautomatisches Gewehr, 13 funktionsfähige Pistolen und mehr als 700 Schuss Munition beschafft haben. Mohammed A. wird in einem separaten Verfahren verfolgt. In der Mitteilung vom September 2026 heißt es, er habe eine herausgehobene Rolle gespielt, sei an die Führungsebene der Hamas angebunden gewesen, habe einen Teil der Waffen nach Wien gebracht und im Voraus ein Bekennervideo aufgenommen, in dem der geplante Anschlag im Namen der Hamas angekündigt worden sei.
Mit Stand vom 11. September 2026 war er nach Angaben der deutschen Behörden noch nicht aus Großbritannien nach Deutschland überstellt worden. Die Hamas hat Verbindungen zu den in dem Verfahren festgenommenen Verdächtigen bestritten.
The Times: vom Asyl zur britischen Staatsbürgerschaft
Der neue Aspekt des Times-Berichts betrifft den Einwanderungsweg des Mannes in Großbritannien. Demnach erhielt er zunächst Asyl, anschließend ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und später die britische Staatsbürgerschaft. Die Zeitung berichtet außerdem, dass er in Großbritannien lebte, im IT-Bereich arbeitete und seinen Namen mehr als einmal geändert habe.
Seine Einwanderungsakte ist nicht öffentlich. In den für diese Recherche verfügbaren Unterlagen befindet sich keine offizielle Home-Office-Akte, die diesen Ablauf unabhängig bestätigt. Deshalb müssen die Angaben zu Asyl, Daueraufenthalt und Einbürgerung ausdrücklich The Times zugeschrieben bleiben.
Der Bericht wirft dennoch eine naheliegende Frage auf: Welche Informationen über seine frühere Tätigkeit kannten die britischen Behörden – oder hätten sie bei einer angemessenen Prüfung finden können – als seine Anträge bearbeitet wurden?
Schon 2010 verband ein ägyptischer Bericht Naim mit Haniyeh
Die Geschichte hat einen deutlich älteren Vorlauf. Im September 2010 berichtete die ägyptische Zeitung Al-Masry Al-Youm unter Berufung auf ägyptische Sicherheitskreise, Mohammed Naim – damals beschrieben als Leibwächter Haniyehs und Sohn von Bassem Naim – sei Monate zuvor in Ägypten festgenommen worden.
Der Bericht behauptete, die Ermittlungen hätten sich unter anderem auf eine mutmaßliche Beteiligung an einem Schmuggeltunnel zwischen Gaza und Ägypten sowie auf den Transport von Geld und Gold bezogen. Weitere damalige Berichte enthielten auch Vorwürfe, wonach Personen, die in Terrorverfahren gesucht wurden, beim Grenzübertritt unterstützt worden seien.
Diese Berichte belegen keine Verurteilung. Ein Hamas-nahes palästinensisches Medium veröffentlichte damals eine gegenteilige Darstellung und erklärte, Naim sei ohne Anklage festgehalten worden; seine Festnahme sei mit seiner familiären Verbindung begründet worden. Der Vorgang aus dem Jahr 2010 ist deshalb als historische, bestrittene Anschuldigung zu behandeln, nicht als feststehendes Strafurteil.
Für die heutige Debatte ist ein Punkt relevant: Der Name Mohammed Naim und seine berichtete Nähe zur Hamas-Führung waren bereits mehr als ein Jahrzehnt vor den europäischen Ermittlungen von 2025 öffentlich Thema.
Ein Fall, drei unterschiedliche Belegebenen
Für eine präzise Darstellung müssen drei Ebenen getrennt werden. Erstens die Berichterstattung von The Times darüber, wie der Mann in Großbritannien Aufenthaltsstatus und Staatsbürgerschaft erhielt. Zweitens die Identifizierung von Mohammed A. als Mohammed Naim durch ausländische Medien, darunter WELT. Drittens das deutsche Strafverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft ihm eine Beteiligung an Waffenbeschaffung und Anschlagsvorbereitung vorwirft. Über diese Vorwürfe ist noch nicht rechtskräftig entschieden.
Zusammengenommen ergibt sich eine weiterreichende Sicherheitsfrage. Ein Mann, der jahrelang legal in Großbritannien lebte und offenbar mehrere Stufen der migrations- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Prüfung durchlief, wurde später zu einem zentralen Verdächtigen in einem europäischen Terrorermittlungsverfahren. Sollten sich die britischen Einwanderungsangaben vollständig bestätigen, dürfte sich die Aufmerksamkeit darauf richten, welche Informationen den Behörden damals vorlagen, wie sie bewertet wurden und ob Warnsignale übersehen oder nicht miteinander verknüpft wurden.