Ein Hisbollah-Funktionär sagte der Nachrichtenagentur, Geld sei beschafft worden. Ein Verteilungsplan werde in den kommenden Tagen veröffentlicht. Er nannte weder eine Summe noch die Herkunft und bestätigte damit nicht die zentralen Einzelheiten der beiden anderen Quellen.
Geplante Zahlungen für vertriebene Familien
Die Quellen beschrieben eine erste Zahlung von 3.000 Dollar je Familie. Vorrang sollten Bewohner zerstörter oder wegen des Krieges unzugänglicher Dörfer erhalten. Eine der Personen bezifferte diese Gruppe auf etwa 50.000 Familien. Diese Angaben betreffen die vorgesehene Hilfe, nicht nachgewiesene Auszahlungen an Empfänger.
Das Versprechen trifft auf großen Bedarf in der Bevölkerung, aus der die Hisbollah Unterstützung bezieht. Reuters zufolge wurden Hunderttausende Libanesen vertrieben, nachdem die Organisation am 2. März 2026 zur Unterstützung Irans in den Krieg eingetreten war. Vertriebene Anhänger hätten bislang wenig oder keine Hilfe von ihr erhalten.
Ein öffentlicher Verteilungsplan könnte klären, wer anspruchsberechtigt ist und wann Zahlungen beginnen. Der befragte Funktionär legte weder einen Zeitplan vor noch sagte er den genannten Betrag je Familie öffentlich zu.
20 Prozent Gebühr, aber kein offengelegter Transportweg
Beide Quellen erklärten, Vermittler hätten wegen der Risiken im Umgang mit der Hisbollah eine Gebühr von 20 Prozent verlangt. Eine Person bezeichnete dies als das Vierfache des üblichen Satzes. Namen der Vermittler oder Einzelheiten darüber, wie das Bargeld in den Libanon gelangt sein soll, nannten sie nicht.
Auch die Berechnungsgrundlage bleibt offen. Aus dem Bericht geht nicht hervor, ob die 200 Millionen Dollar den Betrag vor oder nach Abzug der Gebühren bezeichnen oder ob diese separat bezahlt wurden. Eine verlässliche Nettosumme für die Verteilung lässt sich daraus nicht ableiten.
Eine Quelle schilderte wachsende Schwierigkeiten bei der Nutzung von Finanzunternehmen im Irak, in Dubai und in der Türkei. Sie bezeichnete diese Orte jedoch nicht als Stationen des konkreten Transfers. Die beschriebenen Hindernisse legen dessen tatsächlichen Weg nicht offen.
Washington weist die Darstellung zurück
Der Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott, bestritt die Existenz des gemeldeten Geldes. Er warf der Hisbollah vor, falsche Geschichten über iranische Finanzierung zu verbreiten, um ihr Ansehen zu wahren. Auch das Finanzministerium bezweifelte Irans Finanzierungsmöglichkeiten.
Pigott erklärte, Washington werde die Finanzen der Hisbollah weiter mit Sanktionen unter Druck setzen und zugleich die libanesische Regierung beim Wiederaufbau des Südens unterstützen. Seine Stellungnahme widerspricht der behaupteten Geldübertragung direkt und beschränkt sich nicht auf eine grundsätzliche Ablehnung iranischer Hilfe für die Organisation.
Das iranische Außenministerium, Irans Vertretung in Genf und die libanesische Regierung antworteten zunächst nicht auf Reuters-Anfragen. Das Ausbleiben einer unmittelbaren Antwort bestätigt die Angaben der Quellen nicht.
Finanzdruck und die Kosten des Wiederaufbaus
Die Hisbollah ist eine Terrororganisation, die von den USA seit 1997 entsprechend eingestuft wird. Im November 2025 erklärte das US-Finanzministerium, die iranische Quds-Einheit habe ihr seit Beginn jenes Jahres mehr als eine Milliarde Dollar überwiesen, hauptsächlich über Geldwechselunternehmen. Das Ministerium sanktionierte Akteure, denen es die Unterstützung der Finanzierung vorwarf.
Dieser Hintergrund erklärt den amerikanischen Druck, belegt aber weder den gemeldeten Septembertransfer noch dessen Kanäle. Auch der angegebene Zweck, Vertriebenen zu helfen, weist die spätere Verwendung des Geldes nicht nach.
Reuters erinnerte daran, dass die Hisbollah nach dem Krieg von 2006 Bargeld verteilte und beim Wiederaufbau mitwirkte. Der heutige Bedarf ist groß: Libanons Ministerpräsident Nawaf Salam schätzte im September, der Wiederaufbau nach den beiden Kriegen seit 2024 könne mehr als 27 Milliarden Dollar kosten. Für wartende Familien wäre der nächste konkrete Schritt ein Plan mit Anspruchsvoraussetzungen und Zahlungsterminen, gefolgt von tatsächlichen Auszahlungen.