Was dem Ausschuss berichtet wurde
Ynet berichtete am 6. Oktober, die Zahl sei im Unterausschuss der Knesset für Nachrichtendienste und Geheimdienste genannt worden. Die Sitzung folgte auf den versuchten Entführung eines Flydubai-Flugzeugs. Zu den genannten Besatzungsmitgliedern gehörten syrische und libanesische Staatsangehörige.
Die Zahl betrifft Einreisen von Flugpersonal aus einer bestimmten Gruppe von Staaten. Sie belegt weder Fehlverhalten noch eine individuelle Bedrohung durch diese Personen. Die öffentlich zugängliche Darstellung beruht auf Medienberichten über die Beratung und nicht auf einem veröffentlichten Protokoll.
Prüfung 48 Stunden vor dem Abflug vorgeschlagen
Laut Ynet wurde der Nationale Sicherheitsrat gebeten, mit Mossad und Schin Bet eine Liste von Staaten mit hohem Sicherheitsrisiko zu erstellen. Listen mit Besatzungsmitgliedern aus diesen Ländern sollen demnach 48 Stunden vor Flügen nach Israel zur Sicherheitsprüfung und Genehmigung übermittelt werden.
Regev verlangte nach einer vorläufigen Untersuchung ihres Ministeriums auch Übergangsmaßnahmen. Ihre Vorschläge umfassen die frühzeitige Übermittlung von Passagier- und Besatzungsnamen bei Flügen aus als sicherheitsrelevant eingestuften Abflugorten. Sie bat um einen Beginn am Sonntag, während die umfassendere Untersuchung weiterläuft.
Zuständigkeiten und Umsetzung noch zu klären
Die Vorschläge würden Einwanderungsdaten mit der Luftsicherheitsprüfung verbinden. Die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde soll relevante Passinformationen an die Sicherheitsabteilung des Verkehrsministeriums weitergeben. Die Nachrichtendienste würden die angeforderten Sicherheitsbewertungen übernehmen.
Die Ministerin verlangte zudem Klarheit darüber, welche Behörde die Listen prüft und welche Mittel dafür benötigt werden. Namen zu erfassen, Risiken zu bewerten und einen Flug zu genehmigen sind unterschiedliche Schritte. Für die Umsetzung müssen ihre Zuständigkeiten feststehen.
Der veröffentlichte Antrag bestätigt nicht, dass eine neue landesweite Pflicht bereits gilt. Ebenso wenig enthält er ein endgültiges Verfahren für Reisende. Was sich für Fluggesellschaften und Passagiere konkret ändert, hängt von den Anweisungen ab, die die verantwortlichen Behörden schließlich erlassen.