Pakistans Premierminister Shehbaz Sharif warnte am 25. September vor der UN-Generalversammlung, jeder indische Versuch, Pakistans Anteil am Indus-System zu „stoppen, zu behindern oder umzuleiten“, werde von Islamabad als „Kriegsakt“ betrachtet. Wasser dürfe „niemals als Waffe eingesetzt werden“, sagte er.
Die Warnung folgt auf Indiens Entscheidung von 2025, den Indus-Wasservertrag nach dem Anschlag von Pahalgam „in abeyance“, also vorläufig außer Anwendung, zu stellen. Pakistan argumentiert, der Vertrag erlaube keine einseitige Aussetzung. Indien erklärt, normale Zusammenarbeit könne nicht fortgesetzt werden, solange es Pakistan der Unterstützung grenzüberschreitenden Terrorismus beschuldigt, was Islamabad zurückweist.
Was der Vertrag regelt
Der 1960 geschlossene Vertrag teilt die sechs wichtigsten Flüsse des Systems auf. Indien darf die östlichen Flüsse Ravi, Beas und Sutlej weitgehend nutzen. Die westlichen Flüsse Indus, Jhelum und Chenab sind vor allem Pakistan zugeordnet; Indien behält begrenzte Rechte für häusliche Nutzung, bestimmte Bewässerung und Wasserkraft.
Die Weltbank verwaltet die Flüsse nicht, hat aber festgelegte Aufgaben in Streitbeilegungsverfahren. Parallel laufen juristische Auseinandersetzungen über indische Wasserkraftprojekte. Indien bestreitet die Zuständigkeit des Schiedsgerichts in Teilen des Verfahrens, Pakistan beruft sich auf dessen Entscheidungen.
Kann Indien das Wasser einfach abstellen?
Nicht kurzfristig und vollständig. Dafür wären große Speicher- und Umleitungsanlagen nötig, die Indien derzeit nicht in ausreichendem Umfang besitzt. Änderungen beim Datenaustausch, beim Betrieb von Stauseen und durch künftige Infrastruktur können dennoch den Zeitpunkt von Abflüssen, Hochwasserwarnungen und Pakistans Wassersicherheit beeinflussen. Sharifs Aussage ist daher politische Drohrhetorik, beruht aber auf einem realen Streit über Recht und technische Kontrolle.