Zum Inhalt springen

Wählen Sie aus, welche optionalen Inhalte diese Website laden darf. Sie können dies jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen am unteren Seitenrand ändern.

Notwendig

Speichert Ihre Cookie- und Barrierefreiheitseinstellungen in diesem Browser. Immer aktiv.

Erlaubt das Laden von Werkzeugen zur Reichweitenmessung, sofern diese Website sie verwendet.

Erlaubt das Laden von Inhalten anderer Dienste, etwa eingebetteter Beiträge aus sozialen Medien. Diese Dienste können eigene Cookies setzen.

Barrierefreiheit

Textgröße 100%

Die Einstellungen werden in diesem Browser gespeichert.

Politik & Diplomatie

Netanjahu muss als Wahlwerbung bewertete Videos entfernen

Der Vorsitzende des Zentralen Wahlausschusses in Israel hat Benjamin Netanjahu zur Entfernung oder Bearbeitung von Videos verpflichtet. Fünf beanstandete Auftritte überschritten nach seiner Bewertung die Grenze zur Wahlwerbung. Die Entscheidung vom 4. Oktober betrifft öffentliche Mittel und amtliche Schauplätze vor der Parlamentswahl am 27. Oktober.

Illustration einer Wahlurne, eines leeren Bildschirms und eines Amtsgebäudes.
Symbolbild zur Grenze zwischen Amtsausübung und Wahlkampf. · Hinweis

Richter Noam Sohlberg gab fünf von sechs Beschwerden vollständig oder teilweise statt. Eine wies er zurück. Er erklärte damit nicht jeden offiziellen Auftritt des Ministerpräsidenten zu unzulässigem Wahlkampf.

Wann ein Amtsauftritt zur Wahlwerbung wird

Die Verfahren betrafen Reden und Auftritte unter anderem im Presseraum des Ministerpräsidenten, bei militärischen Zeremonien und Sicherheitsbesprechungen. Kontrollorganisationen argumentierten, das Material fördere Netanjahus Wahlkampf mit Ressourcen, die anderen Kandidaten nicht zugänglich seien.

Sohlberg untersuchte, wie diese Orte und Produktionsmittel genutzt wurden. Den Berichten über seine Entscheidung zufolge kann die Darstellung militärischer und diplomatischer Erfolge als persönliche politische Leistung einen amtlichen Termin zu Wahlwerbung machen.

Es ging somit um mehr als die gesprochenen Worte. Staatlich produzierte Aufnahmen, Verbreitungskanäle und der Zugang zu militärischen Veranstaltungen waren ebenfalls für den Vorteil des Amtsinhabers relevant.

Unterschiedliche Vorgaben für unterschiedliche Konten

In zwei Fällen ordnete Sohlberg an, die betreffenden Redeinhalte sowohl von amtlichen Kanälen als auch von Netanjahus persönlichen Konten zu entfernen. In drei weiteren Fällen mussten Inhalte ganz oder teilweise von offiziellen Konten gelöscht werden, berichtete die Times of Israel.

Die sechste Beschwerde scheiterte daran, dass der Richter die betreffende Rede nicht als Wahlwerbung bewertete. Die Entscheidung unterscheidet einzelne Veröffentlichungen, statt die Kommunikation des Ministerpräsidenten grundsätzlich zu verbieten.

Netanjahu muss außerdem persönlich insgesamt 29.000 Schekel Verfahrenskosten tragen. Dabei handelt es sich um eine Kostenentscheidung in diesen Verfahren, nicht um eine strafrechtliche Verurteilung.

Der Libanonbesuch zeigt die Grenze

Ein Fall betraf den Besuch eines israelischen Militärpostens im Südlibanon. Die Berichte unterscheiden zwischen einem zulässigen Amtsbesuch zur Unterstützung der Soldaten und einem bearbeiteten Video, das Leistungen der Regierung und Netanjahus hervorhob.

Der Richter beanstandete die Verwendung staatlich produzierten Materials für diese politische Darstellung. Eine offizielle Sicherheitsaufgabe erlaubt nicht automatisch jede spätere Nutzung der Aufnahmen im Wahlkampf.

Umgekehrt stellte die Entscheidung nicht fest, dass die militärische Aktivität erfunden oder die erwähnten Sicherheitserfolge zwangsläufig falsch gewesen seien. Gegenstand war die Verwendung des Materials für politische Werbung.

Für die Umsetzung zählt daher neben dem Inhalt auch, ob eine Veröffentlichung auf einem staatlichen oder einem persönlichen Kanal steht.

Umsetzung vor dem Wahltag

Die betroffenen Konten müssen nun die Vorgaben zur Entfernung und Bearbeitung umsetzen. Die ausgewerteten Berichte klärten nicht, ob bereits alle Veröffentlichungen entfernt waren oder weitere rechtliche Schritte folgen würden.

Eine inhaltliche Stellungnahme Netanjahus oder seines Büros zu dieser konkreten Entscheidung wurde nicht gefunden. Dieses Fehlen ist weder als Eingeständnis noch als Nachweis eines geplanten Rechtsmittels zu verstehen.

Vor der Wahl am 27. Oktober grenzt der Beschluss die Kommunikation eines weiter amtierenden Regierungschefs im Wahlkampf ein. Seine konkrete Wirkung richtet sich nach den betroffenen Videos und Kanälen. Eine pauschale Beschränkung aller Regierungsmitteilungen ergibt sich daraus nicht.

Zurück zu den aktuellen Meldungen