Die UNRWA erklärt, 41 von 50 empfohlenen Reformen abgeschlossen zu haben. Der Bericht der Kontrollorganisation vom 14. September kommt auf höchstens 13.
Der Streit dreht sich darum, was als abgeschlossen gilt. Ein Vorschlag kann eine Lösung beschreiben. Ein Pilotprojekt kann sie erproben. Beides belegt nicht zwangsläufig, dass die versprochenen Schutzmechanismen bereits funktionieren.
Was geschah nach dem Papierkram?
Nach Angaben von UN Watch stufte die UNRWA einige Empfehlungen nach dem Ausarbeiten von Vorschlägen oder Pilotprojekten als abgeschlossen ein, obwohl die Umsetzung noch ausstand.
Eine Empfehlung wurde dem Bericht zufolge geschlossen, nachdem das Hilfswerk ihre Umsetzung für unmöglich erklärt hatte.
Für die Geber bleibt damit eine Frage offen, die die Gesamtzahl allein nicht beantwortet: Welche Änderungen sind tatsächlich umgesetzt?
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Neutralitätssicherungen das Verhalten beeinflussen sollen. Ihr Wert hängt davon ab, was nach der Verabschiedung einer Richtlinie geschieht, etwa ob Verstöße erkannt und aufgearbeitet werden.
Eine Prüfliste mit bedeutsamen Lücken
Ein weiterer Schwerpunkt der Bewertung ist die Überprüfung des Personals.
UN Watch zufolge stützen sich die wichtigsten Sanktionsprüfungen der UNRWA auf eine Liste des UN-Sicherheitsrats, die weder die Hamas noch den Palästinensischen Islamischen Dschihad umfasst. Ein Abgleich mit dieser Liste klärt daher für sich genommen nicht, ob ein Beschäftigter einer dieser Organisationen angehört.
Entscheidend ist nicht allein, ob ein Prüfverfahren existiert. Entscheidend ist, ob es jene Verbindungen erkennen kann, die im Mittelpunkt der Kontroverse stehen.
Die Personalzahlen müssen sorgfältig gelesen werden
Der Bericht verweist darauf, dass das Büro des Generalinspekteurs von USAID im Juni die Fälle von 108 derzeitigen oder ehemaligen UNRWA-Beschäftigten zur Prüfung einer möglichen vorläufigen oder längerfristigen Sperre für Auftragsvergaben weiterleitete. Anlass waren mutmaßliche Verbindungen zum 7. Oktober oder zum militärischen Arm der Hamas.
Die UNRWA entließ anschließend nach einer Sicherheitsbewertung 70 Beschäftigte im Gazastreifen. Das Hilfswerk betonte, die Entlassungen bestätigten die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht.
Es handelt sich um unterschiedliche Maßnahmen. Die Zahlen dürfen weder addiert noch als Angaben zu derselben Gruppe behandelt werden. Die Weiterleitung eines Falls ist keine Verurteilung. Auch eine Entlassung allein beweist den zugrunde liegenden Vorwurf nicht.
Für UN Watch werfen die Fälle dennoch eine weitere Frage zur Wirksamkeit der Schutzmechanismen auf: Was erkannten die internen Kontrollen, bevor externe Stellen eingriffen?
Bildungsreformen müssen im Klassenzimmer ankommen
Die Organisation stellt auch die Angaben der UNRWA zu Bildungsreformen infrage. Sie verweist auf anhaltende Berichte über Antisemitismus und die Verherrlichung von Terrorismus im Lehrplan der Palästinensischen Autonomiebehörde, der an den Schulen des Hilfswerks verwendet wird.
Auch hier geht es um den Abstand zwischen Verwaltungstätigkeit und Ergebnissen.
Ein Prüfverfahren kann nützlich sein. Fortbildungen für Lehrkräfte ebenfalls. Doch um diese Maßnahmen zu bewerten, muss untersucht werden, welchen Materialien Kinder begegnen und ob problematische Inhalte tatsächlich bearbeitet wurden.
Nach Auffassung von UN Watch beantworten Verfahrensänderungen allein diese Frage nicht.
Was sollen die Geber überprüfen?
Die Organisation fordert Geberregierungen auf, unabhängige Belege zu verlangen, bevor sie die Abschlusszahlen der UNRWA akzeptieren.
Der Fokus würde damit von der Zahl geschlossener Empfehlungen auf die Wirksamkeit der daraus entstandenen Schutzmechanismen rücken: Wie wird Personal überprüft, was lernen Schülerinnen und Schüler, und wie werden Neutralitätsverstöße behandelt?
Der Streit zwischen 41 und 13 ist deshalb mehr als ein Vergleich zweier Zählungen. Er betrifft die Frage, was die Geber als Nachweis akzeptieren sollen.
Eine fertige Richtlinie kann ein Hilfswerk vorlegen. Dass ein Schutzmechanismus funktioniert, muss es nachweisen.